Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-07-07, 10 Sa 1283/05

10 Sa 1283/05Labour CourtJul 7, 2006

Regest

Bei der Überprüfung der Erforderlichkeit der Teilnahme an einem Mobbingseminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG kann auf die Darlegung einer betrieblichen Konfliktlage im Sinne eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses nicht verzichtet werden. Insoweit genügen allerdings hinreichende Anhaltspunkte, erste Anzeichen dafür, dass Mitar-beiter einer Mobbingsituation ausgesetzt sind (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 15.01.1997 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118).

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1283/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-07-07

Aktenzeichen: 10 Sa 1283/05

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0707.10SA1283.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Kammer

Normen: §§ 37 Abs. 2 und 6, 40 BetrVG

Leitsätze

Bei der Überprüfung der Erforderlichkeit der Teilnahme an einem Mobbingseminar nach § 37 Abs. 6 BetrVG kann auf die Darlegung einer betrieblichen Konfliktlage im Sinne eines aktuellen betriebsbezogenen Anlasses nicht verzichtet werden.

Insoweit genügen allerdings hinreichende Anhaltspunkte, erste Anzeichen dafür, dass Mitar-beiter einer Mobbingsituation ausgesetzt sind (im Anschluss an BAG, Beschluss vom 15.01.1997 - AP BetrVG 1972 § 37 Nr. 118).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteils des Arbeitsgerichts Rheine vom 12.04.2005 - 1 Ca 20/05 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.

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