10 Sa 1869/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-17, 10 Sa 1869/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-17, 10 Sa 1869/05
10 Sa 1869/05Labour CourtFeb 17, 2006
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 10 Sa 1869/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-17
Aktenzeichen: 10 Sa 1869/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0217.10SA1869.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Kammer
Normen: § 626 BGB§ 1 Abs. 2 KSchG§ 102 Abs. 1 BetrVG
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 16.08.2005 - 3 Ca 273/05 O - unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Es wird festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis zwischen den Parteien durch die außerordentliche Kündigung der Beklagten vom 11.02.2005 nicht zum 11.02.2005 beendet worden ist.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits I. Instanz trägt der Kläger 6/7, die Beklagte 1/7. Von den Kosten des Berufungsverfahrens hat der Kläger 2/3, die Beklagte 1/3 zu tragen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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