18 Sa 1398/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-15, 18 Sa 1398/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-02-15, 18 Sa 1398/05
18 Sa 1398/05Labour CourtFeb 15, 2006
Regest
Kommt der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland den Anzeige- und Nachweisverpflichtungen nach § 5 Abs. 2 EFZG nicht nach, so folgt allein hieraus bezüglich der Entgeltfortzahlungsverpflichtung kein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, sondern nur das Zurückbehaltungsrecht aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG. Dieses endet, wenn es dem Arbeitnehmer gelingt, anderweitig zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank gewesen ist.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1398/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-02-15
Aktenzeichen: 18 Sa 1398/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0215.18SA1398.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 3 Abs. 1, 4 Abs. 1, § 5 Abs. 2, 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG, §§ 37 a Abs. 1, 71 Abs. 1 und 2 BAT
Leitsätze
Kommt der Arbeitnehmer bei einer Erkrankung im Ausland den Anzeige- und Nachweisverpflichtungen nach § 5 Abs. 2 EFZG nicht nach, so folgt allein hieraus bezüglich der Entgeltfortzahlungsverpflichtung kein endgültiges Leistungsverweigerungsrecht des Arbeitgebers, sondern nur das Zurückbehaltungsrecht aus § 7 Abs. 1 Nr. 1 EFZG. Dieses endet, wenn es dem Arbeitnehmer gelingt, anderweitig zu beweisen, dass er arbeitsunfähig krank gewesen ist.
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Gelsenkirchen vom 05.04.2005 - 1 Ca 103/05 - unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin im Übrigen teilweise abgeändert.
Das beklagte Land wird verurteilt, an die Klägerin 4.563,12 € netto zu zahlen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden der Klägerin zu 1/3 und dem beklagten Land zu 2/3 auferlegt.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.