18 Sa 1438/05•Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-11, 18 Sa 1438/05
Landesarbeitsgericht Hamm, 2006-01-11, 18 Sa 1438/05
18 Sa 1438/05Labour CourtJan 11, 2006
Regest
Auch teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern der Beklagten mit einer arbeitsvertraglich verein-barten kapazitätsorientierten Jahresarbeitszeit steht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund der Garantie in § 3 Ziff. 10.5 Satz 4 ErgänzungsTV MITROPA AG die Vergütung der monatlichen Sollarbeitszeit zu. Die monatliche Sollarbeitszeit beträgt für diese Arbeit-nehmer 1/12 der vereinbarten Jahresarbeitszeit
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 1438/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-01-11
Aktenzeichen: 18 Sa 1438/05
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2006:0111.18SA1438.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 1 und 4 EFZG, § 3 Ziffern 3.1., 5.1., 10.1., 10.5 ErgänzungsTV MITROPA AG vom 27.06.1997
Leitsätze
Auch teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmern der Beklagten mit einer arbeitsvertraglich verein-barten kapazitätsorientierten Jahresarbeitszeit steht als Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall aufgrund der Garantie in § 3 Ziff. 10.5 Satz 4 ErgänzungsTV MITROPA AG die Vergütung der monatlichen Sollarbeitszeit zu. Die monatliche Sollarbeitszeit beträgt für diese Arbeit-nehmer 1/12 der vereinbarten Jahresarbeitszeit
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 27.04.2005 - 9 Ca 779/05 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten der Berufung werden der Beklagten auferlegt
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