18 Sa 2449/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-11, 18 Sa 2449/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-05-11, 18 Sa 2449/04
18 Sa 2449/04Labour CourtMay 11, 2005
Regest
Nimmt ein Arbeitnehmer das im Interessenausgleich/Sozialplan geregelte Angebot des Ar-beitgebers an, in eine Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft überzuwechseln, kann er von seinem früheren Arbeitgeber nicht verlangen, ihn bezüglich der tariflichen Urlaubsabgel-tung nach § 11 Nr. 3, § 12 Nr. 3 MTV Metall so zu behandeln wie einen Arbeitnehmer, der aufgrund der Betriebsänderung zu den Bedingungen des Sozialplans durch ordentliche be-triebsbedingte Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 18 Sa 2449/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-05-11
Aktenzeichen: 18 Sa 2449/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0511.18SA2449.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: § 12 Nr. 2 und 3 MTV Metall, §§ 162, 242 BGB
Leitsätze
Nimmt ein Arbeitnehmer das im Interessenausgleich/Sozialplan geregelte Angebot des Ar-beitgebers an, in eine Transfer- und Qualifizierungsgesellschaft überzuwechseln, kann er von seinem früheren Arbeitgeber nicht verlangen, ihn bezüglich der tariflichen Urlaubsabgel-tung nach § 11 Nr. 3, § 12 Nr. 3 MTV Metall so zu behandeln wie einen Arbeitnehmer, der aufgrund der Betriebsänderung zu den Bedingungen des Sozialplans durch ordentliche be-triebsbedingte Kündigung aus dem Arbeitsverhältnis ausgeschieden ist.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Arnsberg vom 18.11.2004 - 3 Ca 1275/04 - wird zurückge-wiesen.
Die Kosten der Berufung werden dem Kläger auferlegt.
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