Landesarbeitsgericht Hamm, 2005-01-21, 7 Sa 1831/04

7 Sa 1831/04Labour CourtJan 21, 2005

Regest

Liegen einer Klagehäufung wie z. B. einer Zahlungsklage und der getrennt hievon erhobe-nen Stufenklage ein identischer Streitgegenstand zugrunde, so entfällt im Berufungsrechts-zug das Rechtsschutzinteresse für das Auskunftsbegehren (1. Stufe des § 254 ZPO) -nachträglich-, sobald die Zahlungsklage rechtskräftig abgewiesen wird.

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 1831/04 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2005-01-21

Aktenzeichen: 7 Sa 1831/04

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2005:0121.7SA1831.04.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 322 Abs. 1, 253 Abs. 2, 254, 260 ZPO

Leitsätze

Liegen einer Klagehäufung wie z. B. einer Zahlungsklage und der getrennt hievon erhobe-nen Stufenklage ein identischer Streitgegenstand zugrunde, so entfällt im Berufungsrechts-zug das Rechtsschutzinteresse für das Auskunftsbegehren (1. Stufe des § 254 ZPO) -nachträglich-, sobald die Zahlungsklage rechtskräftig abgewiesen wird.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 09.07.2004 - 1 Ca 5605/03 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen

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