8 Sa 580/04•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-10, 8 Sa 580/04
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-05-10, 8 Sa 580/04
8 Sa 580/04Labour CourtMay 10, 2004
Regest
Ein ordnungsgemäßer Widerspruch iSd § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG liegt auch dann vor, wenn der Betriebsrat, ohne weniger schutzwürdige Arbeitnehmer aufzuzeigen, auf eine tarif-liche Regelung zum Schutz älterer Arbeitnehmer (hier = TV zur Verdienstsicherung und zum Arbeitsplatzschutz älterer Arbeitnehmer in der Holzindustrie) verweist, welche für den ge-schützten Personenkreis eine betriebsbedingte Kündigung nur unter der einschränkenden Voraussetzung zulässt, dass "einem sozial schwächeren Arbeitnehmer der Arbeitsplatz un-ter Beachtung des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG erhalten werden muss".
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 8 Sa 580/04 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-10
Aktenzeichen: 8 Sa 580/04
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0510.8SA580.04.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: BetrVG § 102 Abs. 3 Ziff. 1
Leitsätze
Ein ordnungsgemäßer Widerspruch iSd § 102 Abs. 3 Nr. 1 BetrVG liegt auch dann vor, wenn der Betriebsrat, ohne weniger schutzwürdige Arbeitnehmer aufzuzeigen, auf eine tarif-liche Regelung zum Schutz älterer Arbeitnehmer (hier = TV zur Verdienstsicherung und zum Arbeitsplatzschutz älterer Arbeitnehmer in der Holzindustrie) verweist, welche für den ge-schützten Personenkreis eine betriebsbedingte Kündigung nur unter der einschränkenden Voraussetzung zulässt, dass "einem sozial schwächeren Arbeitnehmer der Arbeitsplatz un-ter Beachtung des § 1 Abs. 3 S. 1 KSchG erhalten werden muss".
Tenor
Die Berufung der Verfügungsbeklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Minden vom 16.03.2004 - 1 (2) Ga 5/04 - wird auf Kosten der Verfügungsbeklagten zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.