2 Sa 1372/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-18, 2 Sa 1372/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2004-02-18, 2 Sa 1372/03
2 Sa 1372/03Labour CourtFeb 18, 2004
Regest
Wird in der Insolvenz aufgrund einer einheitlichen Entscheidung ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, sind die Arbeitnehmer des übergehenden Be-triebsteils auch dann nicht in die Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen, wenn der Betriebsteilübergang bei Ausspruch der Kündigungen noch nicht vollzogen ist, sondern erst unmittelbar bevorsteht.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 2 Sa 1372/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-02-18
Aktenzeichen: 2 Sa 1372/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2004:0218.2SA1372.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer
Leitsätze
Wird in der Insolvenz aufgrund einer einheitlichen Entscheidung ein Betriebsteil veräußert und der verbleibende Restbetrieb stillgelegt, sind die Arbeitnehmer des übergehenden Be-triebsteils auch dann nicht in die Sozialauswahl gemäß § 1 Abs. 3 KSchG einzubeziehen, wenn der Betriebsteilübergang bei Ausspruch der Kündigungen noch nicht vollzogen ist, sondern erst unmittelbar bevorsteht.
Tenor
führende Parallelsache
Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Arbeitsgerichts Iserlohn vom 03.07.2003 - 4 Ca 4666/02 - abgeändert.
Die Klage wird abgewiesen.
Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.