Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-12-05, 7 Sa 1083/03

7 Sa 1083/03Labour CourtDec 5, 2003

Regest

Leistet der Arbeitgeber auf eine erfolgsabhängige Vergütung Abschlagszahlungen oder Vor-schüsse, so unterliegt sein Anspruch auf Rückgewähr der nicht verdienten Vergütung der kurzen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Ziffer 8/9 BGB a. F.. Die Grundsätze des Kontokorrentverhältnisses finden keine Anwendung auf die vom Ergeb-nis des Geschäftsjahres abhängige erfolgsabhängige Vergütung. Verpflichtet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergü-tung auch Verluste zu tragen die dadurch entstehen, dass vom Arbeitgeber veranlasste Per-sonal- und Sachkosten nicht verdient werden, so ist diese Entgeltvereinbarung wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten rechtsunwirksam.

Full text

Landesarbeitsgericht Hamm — 7 Sa 1083/03 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2003-12-05

Aktenzeichen: 7 Sa 1083/03

ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:1205.7SA1083.03.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 7. Kammer

Normen: §§ 611, 812 Abs. 1 Satz 1, 814, 138 BGB, § 355 HGB

Leitsätze

Leistet der Arbeitgeber auf eine erfolgsabhängige Vergütung Abschlagszahlungen oder Vor-schüsse, so unterliegt sein Anspruch auf Rückgewähr der nicht verdienten Vergütung der kurzen Verjährungsfrist des § 196 Abs. 1 Ziffer 8/9 BGB a. F..

Die Grundsätze des Kontokorrentverhältnisses finden keine Anwendung auf die vom Ergeb-nis des Geschäftsjahres abhängige erfolgsabhängige Vergütung.

Verpflichtet der Arbeitgeber den Arbeitnehmer, im Rahmen der erfolgsabhängigen Vergü-tung auch Verluste zu tragen die dadurch entstehen, dass vom Arbeitgeber veranlasste Per-sonal- und Sachkosten nicht verdient werden, so ist diese Entgeltvereinbarung wegen des Verstoßes gegen die guten Sitten rechtsunwirksam.

Tenor

Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Dortmund vom 26.03.2003 - 8 (6) Ca 6866/02 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

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