14 Ta 341/03•Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-25, 14 Ta 341/03
Landesarbeitsgericht Hamm, 2003-06-25, 14 Ta 341/03
14 Ta 341/03Labour CourtJun 25, 2003
Regest
1. Bei einem vor Eingang des PKH-Antrags abgeschlossenen klageerledigenden außergerichtlichen Vergleich kann mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden. 2. Eine Ausnahmebeschwerde der Staatskasse gegen eine gleichwohl bewilligte Pro-zesskostenhilfe ist in diesem Fall im Hinblick auf die vom Gesetzgeber bewusst be-schränkte Beschwerdemöglichkeit und angesichts des ab 01.01.2002 geltenden § 321 a ZPO nicht gegeben.
Full text
Landesarbeitsgericht Hamm — 14 Ta 341/03 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2003-06-25
Aktenzeichen: 14 Ta 341/03
ECLI: ECLI:DE:LAGHAM:2003:0625.14TA341.03.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 14. Kammer
Normen: §§ 114, 127 Abs. 3 ZPO
Leitsätze
- Bei einem vor Eingang des PKH-Antrags abgeschlossenen klageerledigenden
außergerichtlichen Vergleich kann mangels Erfolgsaussicht der beabsichtigten Klage keine Prozesskostenhilfe bewilligt werden.
- Eine Ausnahmebeschwerde der Staatskasse gegen eine gleichwohl bewilligte Pro-zesskostenhilfe ist in diesem Fall im Hinblick auf die vom Gesetzgeber bewusst be-schränkte Beschwerdemöglichkeit und angesichts des ab 01.01.2002 geltenden
§ 321 a ZPO nicht gegeben.
Tenor
wird die Beschwerde des Vertreters der Landeskasse gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Herne vom 14.03.2003
- 5 Ca 178/03 - als unstatthaft zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.