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8 SLa 174/24•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2024-06-11, 8 SLa 174/24
8 SLa 174/24Labour CourtJun 11, 2024
Zur Inbezugnahme des - Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise - für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung.
Entscheidungsdatum: 2024-06-11
Aktenzeichen: 8 SLa 174/24
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2024:0611.8SLA174.24.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Kammer
Normen: §§ 305 Abs. 1, 305c Abs. 2 BGB
Zur Inbezugnahme des - Tarifvertrag über Sonderzahlungen zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise - für den Öffentlichen Dienst Bund/Kommunen vom 22.04.2023 durch einen Formulararbeitsvertrag, der eine dynamische Bezugnahmeklausel auf die Eingruppierungs- und Vergütungsregeln des BAT enthält - ergänzende Vertragsauslegung.
1.Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 22.02.2024 - Az.: 2 Ca 1038/23 - abgeändert.
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.000,00 € als steuer- und sozialversicherungsfreie Inflationsausgleichsprämie nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 2.780,00 € seit dem 01.02.2024 und aus weiteren 220,00 € seit dem 01.03.2024 zu zahlen.
2.Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
3.Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
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