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3 Sa 368/21•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2022-08-02, 3 Sa 368/21
3 Sa 368/21Labour CourtAug 2, 2022
Es handelt sich zur betriebsbedingten Kündigung um eine Parallelentscheidung zu der vollständig dokumentierten Entscheidung 3 Sa 364/21
Entscheidungsdatum: 2022-08-02
Aktenzeichen: 3 Sa 368/21
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2022:0802.3SA368.21.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Kammer
Normen: § 1 KSchG
Es handelt sich zur betriebsbedingten Kündigung um eine Parallelentscheidung zu der vollständig dokumentierten Entscheidung 3 Sa 364/21
I.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.03.2021 - Az.: 10 Ca 5924/20 - teilweise abgeändert und 1. festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten zu 1) durch die Kündigung der Beklagten zu 1) vom 10.09.2020 nicht aufgelöst worden ist; 2. die Beklagte zu 1) verurteilt, an den Kläger 361,11 € brutto nebst Zinsen hieraus in Höhe von 5%-Punkten über dem Basiszinssatz seit dem 02.12.2021 zu zahlen.
II.Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 18.05.2021 - Az.: 5 Ca 5896/20 - teilweise abgeändert und festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis des Klägers zur Beklagten zu 2) durch die Kündigung der Beklagten zu 2) vom 10.09.2020 nicht aufgelöst worden ist.
III.Im Übrigen werden die Berufungen zurückgewiesen.
IV.Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu dem Az. 10 Ca 5924/20 tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu 1) zu ¾.
Im Verfahren erster Instanz zu dem Az. 10 Ca 1479/21 verbleibt es bei der Kostenentscheidung des Arbeitsgerichts.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz zu dem Az. 5 Ca 5896/20 tragen der Kläger und die Beklagte zu 2) zu je ½.
Die gerichtlichen sowie die außergerichtlichen Kosten des Klägers im Berufungsverfahren tragen der Kläger zu 55%, die Beklagte zu 1) zu 23% und die Beklagte zu 2) zu 22%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 1) im Berufungsverfahren tragen diese zu 97% und der Kläger zu 3%. Die außergerichtlichen Kosten der Beklagten zu 2) im Berufungsverfahren tragen diese zu 30% und der Kläger zu 70%.
V.Die Revision wird zugelassen.
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