Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2021-11-02, 14 Sa 299/21

14 Sa 299/21Labour CourtNov 2, 2021

Regest

Die in § 4 II. Nr. 1 Buchst. b des Bundesmanteltarifvertrags für die Süßwarenindustrie vom 14. Mai 2007 (BMTV) enthaltene Differenzierung zwischen den Zuschlägen für Nachtarbeit und für Nachtschichtarbeit verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die unterschiedlichen Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit bei Berücksichtigung sind durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 299/21 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2021-11-02

Aktenzeichen: 14 Sa 299/21

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2021:1102.14SA299.21.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: Art. 9, 3 GG

Leitsätze

Die in § 4 II. Nr. 1 Buchst. b des Bundesmanteltarifvertrags für die Süßwarenindustrie vom 14. Mai 2007 (BMTV) enthaltene Differenzierung zwischen den Zuschlägen für Nachtarbeit und für Nachtschichtarbeit verstößt nicht gegen Art. 3 Abs. 1 GG. Die unterschiedlichen Zuschläge für Nachtarbeit und Nachtschichtarbeit bei Berücksichtigung sind durch sachliche Gründe gerechtfertigt.

Tenor

1)Die Berufung der klägerischen Partei gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Krefeld vom 11.03.2021 - 4 Ca 1249/20 - wird zurückgewiesen.

2)Die klägerische Partei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.

3)Die Revision wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.