Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-09, 16 Sa 1153/12

16 Sa 1153/12Labour CourtOct 9, 2012

Regest

1. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9, S. 1 KSchG ist nicht möglich und ein Auflösungsantrag ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat. Dies folgt aus dem Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG. 2. Eine über den Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG hinausgehende Auslegung der Norm scheidet aus.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Sa 1153/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-09

Aktenzeichen: 16 Sa 1153/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1009.16SA1153.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 16. Kammer

Leitsätze

  1. Eine Auflösung des Arbeitsverhältnisses nach § 9, S. 1 KSchG ist nicht möglich und ein Auflösungsantrag ist unzulässig, wenn der Arbeitnehmer das mit der Kündigung verbundene Änderungsangebot unter Vorbehalt angenommen hat. Dies folgt aus dem Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG.

  2. Eine über den Wortlaut des § 9, S. 1 KSchG hinausgehende Auslegung der Norm scheidet aus.

Tenor

I.Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 18.04.2012 - 4 Ca 3381/11 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

II.Die Revision wird nicht zugelassen.

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