Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2012-10-08, 14 Sa 331/12

14 Sa 331/12Labour CourtOct 8, 2012

Regest

Die Antrittsprämie für Sonntagsarbeit fällt nach dem MTV-Druckindustrie für Angestellte in NRW unabhängig vom geplanten Erscheinungsdatum dann an, wenn das Produktionsdatum im Voraus so festgelegt wurde, dass Sonntagsarbeit erforderlich ist, ohne dass eine Produktionsstörung oder sonstige besonderen Umstände vorgelegen hätten.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 14 Sa 331/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-10-08

Aktenzeichen: 14 Sa 331/12

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2012:1008.14SA331.12.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 14. Kammer

Normen: § 7 MTV-Angestellte Druckindustrie NRW

Leitsätze

Die Antrittsprämie für Sonntagsarbeit fällt nach dem MTV-Druckindustrie für Angestellte in NRW unabhängig vom geplanten Erscheinungsdatum dann an, wenn das Produktionsdatum im Voraus so festgelegt wurde, dass Sonntagsarbeit erforderlich ist, ohne dass eine Produktionsstörung oder sonstige besonderen Umstände vorgelegen hätten.

Tenor

I.Das Urteil des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom

25.1.2012 - 6 Ca 3354/11 - wird auf die Berufung des

Klägers teilweise abgeändert und zur Klarstellung neu

gefasst:

  1. Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 456,00 €

brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über

dem Basiszinssatz seit dem 19.1.2012 zu zahlen.

  1. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.

II.Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger zu 70 %, im

Übrigen die Beklagte.

III.Die Revision wird zugelassen.

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