2 Ta 501/11•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-11, 2 Ta 501/11
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-11-11, 2 Ta 501/11
2 Ta 501/11Labour CourtNov 11, 2011
Regest
Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf § 97 Abs. 5 ArbGG durch das Arbeitsgericht ist nicht zulässig, wenn dieses die Voraussetzungen der Vorgreiflichkeit bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf mehrgliedrige Tarifverträge nicht zumindest im Hinblick auf die satzungsmäßigen Zuordnungen der in Betracht kommenden Tarifverträge überprüft hat.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 2 Ta 501/11 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2011-11-11
Aktenzeichen: 2 Ta 501/11
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:1111.2TA501.11.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 2. Kammer
Normen: §§ 2 a Abs. 1 Nr. 4, 97 Abs. 5 Satz 1 ArbGG
Leitsätze
Eine Aussetzung des Verfahrens im Hinblick auf § 97 Abs. 5 ArbGG durch das Arbeitsgericht ist nicht zulässig, wenn dieses die Voraussetzungen der Vorgreiflichkeit bei arbeitsvertraglicher Bezugnahme auf mehrgliedrige Tarifverträge nicht zumindest im Hinblick auf die satzungsmäßigen Zuordnungen der in Betracht kommenden Tarifverträge überprüft hat.
Tenor
1.Auf die sofortige Beschwerde der Klägerin wird der Aussetzungsbeschluss des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.09.2011 zu Ziffer 1. aufgehoben.
- Streitwert: 300,00 €.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.