Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2011-02-24, 5 Sa 1647/10

5 Sa 1647/10Labour CourtFeb 24, 2011

Regest

Bei einer so genannten Doppelbefristung ist § 15 Abs. 5 TzBfG nicht anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung bis zum kalendermäßig bestimmten Ende fortgesetzt wird.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1647/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-02-24

Aktenzeichen: 5 Sa 1647/10

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2011:0224.5SA1647.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer

Normen: §§ 14 Abs. 1, 15 Abs. 2, § 15 Abs. 5 TzBfG

Leitsätze

Bei einer so genannten Doppelbefristung ist § 15 Abs. 5 TzBfG nicht anzuwenden, wenn das Arbeitsverhältnis nach Zweckerreichung bis zum kalendermäßig bestimmten Ende fortgesetzt wird.

Tenor

1)Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des

Arbeitsgerichts Duisburg vom 15.09.2010 - 4 Ca

1337/10 - abgeändert.

Die Klage wird abgewiesen.

2)Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Klägerin.

3)Die Revision wird für die Klägerin zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.