Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2009-09-03, 11 Sa 410/09

11 Sa 410/09Labour CourtSep 3, 2009

Regest

Der Arbeitgeber, der gegen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs (vgl. §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 2 BGB) dessen Unvermögen, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, einwenden will (vgl. § 297 BGB), kann den Beweiswert einer vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Arbeitsfähigkeitsbescheinigung mit der Darlegung begründeter Zweifel an deren Richtigkeit erschüttern (im Anschluss an BAG 11.10.2006 - 5 AZR 755/06 - AP Nr. 9 zu § 5 EntgeltFG).

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 Sa 410/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-03

Aktenzeichen: 11 Sa 410/09

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2009:0903.11SA410.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: BGB §§ 297, 611 Abs. 1, 615 S. 1; EntgeltFG

Leitsätze

Der Arbeitgeber, der gegen den Entgeltanspruch des Arbeitnehmers aus dem Gesichtspunkt des Annahmeverzugs (vgl. §§ 611 Abs. 1, 615 Satz 2 BGB) dessen Unvermögen, die geschuldete Arbeitsleistung zu erbringen, einwenden will (vgl. § 297 BGB), kann den Beweiswert einer vom Arbeitnehmer vorgelegten ärztlichen Arbeitsfähigkeitsbescheinigung mit der Darlegung begründeter Zweifel an deren Richtigkeit erschüttern (im Anschluss an BAG 11.10.2006 - 5 AZR 755/06 - AP Nr. 9 zu § 5 EntgeltFG).

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 05.02.2009 - 4 Ca 1437/08 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

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