Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-10-30, 15 TaBV 12/08

15 TaBV 12/08Labour CourtOct 30, 2008

Regest

Bei einem Wechsel des Leiharbeitgebers (Verleihers) liegt bei ansonsten unverändert fortgesetztem Einsatz des Leiharbeitnehmers im Entleiherunternehmen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG nicht vor.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 TaBV 12/08 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2008-10-30

Aktenzeichen: 15 TaBV 12/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:1030.15TABV12.08.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 15. Kammer

Normen: § 14 Abs. 3 AÜG, §§ 99, 100 BetrVG

Leitsätze

Bei einem Wechsel des Leiharbeitgebers (Verleihers) liegt bei ansonsten unverändert fortgesetztem Einsatz des Leiharbeitnehmers im Entleiherunternehmen eine mitbestimmungspflichtige Einstellung im Sinne des § 99 BetrVG nicht vor.

Tenor

Die Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Mönchengladbach vom 20.02.2008 - 2 BV 64/07 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

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