Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-09-25, 17 Sa 281/08

17 Sa 281/08Labour CourtSep 25, 2008

Regest

1.) Die Trennung der Auswahlverfahren zur Lehrereinstellung nach Einstellungs- und Beförderungsbewerbern ist mit Art. 33 Abs. 2 GG und den Grundsätzen der Bestenauslese vereinbar. 2.) Die Beschränkung der Auswahlverfahren zur Lehrereinstellung (AV 2 im November) und (AV 4 im Mai) auf Einstellungsbewerber ist zulässig. Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (insbesondere der Schule) stellt ein verfassungsrechtliches Schutzgut dar, das auch zu einer Beschränkung nach Art. 33 Abs. 2 GG führen kann.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Sa 281/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-09-25

Aktenzeichen: 17 Sa 281/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0925.17SA281.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 17. Kammer

Normen: Art. 33 Abs. 2 GG; Art. 7 Abs. 1 GG

Leitsätze

1.) Die Trennung der Auswahlverfahren zur Lehrereinstellung nach Einstellungs- und Beförderungsbewerbern ist mit Art. 33 Abs. 2 GG und den Grundsätzen der Bestenauslese vereinbar.

2.) Die Beschränkung der Auswahlverfahren zur Lehrereinstellung (AV 2 im November) und (AV 4 im Mai) auf Einstellungsbewerber ist zulässig. Der Erhalt der Funktionsfähigkeit des Staates und seiner Einrichtungen (insbesondere der Schule) stellt ein verfassungsrechtliches Schutzgut dar, das auch zu einer Beschränkung nach Art. 33 Abs. 2 GG führen kann.

Tenor

1.Unter Zurückweisung der Berufung der Klägerin wird auf die Berufung des beklagten Landes das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 30.01.2008 (4 Ca 8372/06) wie folgt abgeändert:

Die Klage wird abgewiesen.

2.Die Klägerin hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.

  1. Die Revision wird zugelassen.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.