Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2008-03-18, 6 Sa 75/08

6 Sa 75/08Labour CourtMar 18, 2008

Regest

1. Der ab 01.11.2006 geltende TV-L sieht die Zahlung eines Ortszuschlages nicht mehr vor. 2. Das Vergleichsentgelt gem. § 5 TVÜ-Länder wird ohne Verheiratetenzuschlag bemessen, wenn die Ehefrau nunmehr Anspruch auf entsprechende Zahlung hat ("Gegenkonkurrenzklausel"). 3. Die Stichtagsregelung ist zulässig, auch wenn sich nachträglich die Familienverhältnisse (Ausscheiden der Ehefrau aus ihrem Arbeitsverhältnis) ändern; es liegt keine Tariflücke vor.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 6 Sa 75/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2008-03-18

Aktenzeichen: 6 Sa 75/08

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2008:0318.6SA75.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Kammer

Normen: § 29 Abschnitt B Abs. 5 Satz 1 BAT, § 5 TVÜ-Länder; AVR-Caritas Anlage 1 Abschnitt V Abs. h

Leitsätze

  1. Der ab 01.11.2006 geltende TV-L sieht die Zahlung eines Ortszuschlages nicht mehr vor.

  2. Das Vergleichsentgelt gem. § 5 TVÜ-Länder wird ohne Verheiratetenzuschlag bemessen, wenn die Ehefrau nunmehr Anspruch auf entsprechende Zahlung hat ("Gegenkonkurrenzklausel").

  3. Die Stichtagsregelung ist zulässig, auch wenn sich nachträglich die Familienverhältnisse (Ausscheiden der Ehefrau aus ihrem Arbeitsverhältnis) ändern; es liegt keine Tariflücke vor.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Essen vom 08.11.2007 - 3 Ca 2668/07 - wird kostenpflichtig zurückgewiesen.

Die Revision wird für den Kläger zugelassen.

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