Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-10-18, 11 TaBV 68/07

11 TaBV 68/07Labour CourtOct 18, 2007

Regest

Die gemäß § 29 Satz 1 WODrittelbG für die Wahl der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat einzureichenden Wahlvorschläge sowie die Einverständniserklärungen und die dazu gehörigen Stützunterschriften müssen dem Schriftformerfordernis des § 126 Abs. 1 BGB entsprechen.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 11 TaBV 68/07 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2007-10-18

Aktenzeichen: 11 TaBV 68/07

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:1018.11TABV68.07.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 11. Kammer

Normen: WODrittelbG § 29 Satz 1; BGB § 126 Abs. 1

Leitsätze

Die gemäß § 29 Satz 1 WODrittelbG für die Wahl der Arbeitnehmer in den Aufsichtsrat einzureichenden Wahlvorschläge sowie die Einverständniserklärungen und die dazu gehörigen Stützunterschriften müssen dem Schriftformerfordernis des § 126 Abs. 1 BGB entsprechen.

Tenor

Die Beschwerde des Betriebsrats gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 05.06.2007 - 5 BV 8/07 - wird zurückgewiesen.

Die Rechtsbeschwerde wird für den Betriebsrat zugelassen.

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