12 Sa 1127/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-24, 12 Sa 1127/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2007-01-24, 12 Sa 1127/06
12 Sa 1127/06Labour CourtJan 24, 2007
Regest
Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mitgeteilt, für ihn bestehe aufgrund der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, und muss danach der Arbeitnehmer damit rechnen, dass ihm früher oder später betriebsbedingt gekündigt wird, führt die vom Arbeitnehmer erklärte "vorzeitige" Eigenkündigung jedenfalls dann nicht zum Ausschluss von Sozialplanleistungen, wenn das vorzeitige Ausscheiden keine signifikante Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder wirtschaftliche Belastung auslöst.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1127/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-01-24
Aktenzeichen: 12 Sa 1127/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2007:0124.12SA1127.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: §§ 75, 112 BetrVG
Leitsätze
Hat der Arbeitgeber einem Arbeitnehmer mitgeteilt, für ihn bestehe aufgrund der Betriebsänderung keine Beschäftigungsmöglichkeit mehr, und muss danach der Arbeitnehmer damit rechnen, dass ihm früher oder später betriebsbedingt gekündigt wird, führt die vom Arbeitnehmer erklärte "vorzeitige" Eigenkündigung jedenfalls dann nicht zum Ausschluss von Sozialplanleistungen, wenn das vorzeitige Ausscheiden keine signifikante Beeinträchtigung des Arbeitsablaufs oder wirtschaftliche Belastung auslöst.
Tenor
Unter Abänderung des Urteils des Arbeitsgerichts Essen vom 31.08.2006 wird die Beklagte verurteilt, an den Kläger 27.032,52 brutto nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 01.01.2006 zu zahlen.
Die Kosten trägt die Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
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