5 Sa 1032/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-12-21, 5 Sa 1032/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-12-21, 5 Sa 1032/06
5 Sa 1032/06Labour CourtDec 21, 2006
Regest
Der Ausschluss von nebenberuflich tätigen Arbeitnehmern aus dem persönlichen Anwendungsbereich eines Tarifvertrages verstößt jedenfalls dann gegen §§ 2, 4 TzBfG, wenn die Tatsache der nebenberuflichen Tätigkeit bei einer Arbeitszeit von nicht mehr als 25 % der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer unterstellt wird.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 5 Sa 1032/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-12-21
Aktenzeichen: 5 Sa 1032/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1221.5SA1032.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Kammer
Normen: Art. 3 GG, §§ 2, 4 TzBfG, Manteltarifvertrag für das private Versicherungsgewerbe BRD
Leitsätze
Der Ausschluss von nebenberuflich tätigen Arbeitnehmern aus dem persönlichen Anwendungsbereich eines Tarifvertrages verstößt jedenfalls dann gegen §§ 2, 4 TzBfG, wenn die Tatsache der nebenberuflichen Tätigkeit bei einer Arbeitszeit von nicht mehr als 25 % der durchschnittlichen Wochenarbeitszeit vollzeitbeschäftigter Arbeitnehmer unterstellt wird.
Tenor
- Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des
Arbeitsgerichts Duisburg vom 04.08.2006 - 3 Ca 676/06 -
abgeändert:
Es wird festgestellt, dass die Klägerin gemäß Gehaltsgruppe II des Gehaltstarifvertrages für das private Versicherungsgewerbe zu vergüten ist.
-
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte.
-
Die Revision wird für die Beklagte zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.