12 TaBV 95/06•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-12-13, 12 TaBV 95/06
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-12-13, 12 TaBV 95/06
12 TaBV 95/06Labour CourtDec 13, 2006
Regest
1. Die Verwaltungsstellen der IG Metall sind im Beschlussverfahren nicht parteifähig. Die (parteifähige) Gewerkschaft kann sich jedoch durch die Verwaltungsstelle vertreten lassen. 2. Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl fällt nach der Satzung der IG Metall der Verwaltungsstelle zu, in deren Bezirk der Betrieb gelegen ist. Die durch eine örtlich unzuständige Verwaltungsstelle erklärte Wahlanfechtung ist unwirksam und kann nicht nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG durch die örtlich zuständige Verwaltungsstelle oder durch den Vorstand der Gewerkschaft genehmigt werden.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 TaBV 95/06 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2006-12-13
Aktenzeichen: 12 TaBV 95/06
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:1213.12TABV95.06.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Kammer
Normen: § 10, § 81 ArbGG, § 50 ZPO, § 25, § 26, § 180 BGB, § 19 BetrVG
Leitsätze
-
Die Verwaltungsstellen der IG Metall sind im Beschlussverfahren nicht parteifähig. Die (parteifähige) Gewerkschaft kann sich jedoch durch die Verwaltungsstelle vertreten lassen.
-
Die Geltendmachung der Unwirksamkeit einer Betriebsratswahl fällt nach der Satzung der IG Metall der Verwaltungsstelle zu, in deren Bezirk der Betrieb gelegen ist. Die durch eine örtlich unzuständige Verwaltungsstelle erklärte Wahlanfechtung ist unwirksam und kann nicht nach Ablauf der Zwei-Wochen-Frist des § 19 Abs. 2 Satz 2 BetrVG durch die örtlich zuständige Verwaltungsstelle oder durch den Vorstand der Gewerkschaft genehmigt werden.
Tenor
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 04.08.2006 wird zurückgewiesen.
Die Rechtsbeschwerde wird nicht zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.