Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2006-01-10, 16 Ta 668/05

16 Ta 668/05Labour CourtJan 10, 2006

Regest

Führen die Parteien außergerichtlich ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits, steht den beteiligten Rechtsanwälten auch ohne Termin eine Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG zu.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Ta 668/05 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2006-01-10

Aktenzeichen: 16 Ta 668/05

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2006:0110.16TA668.05.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 16. Kammer

Normen: ZPO § 278 Abs. 6; RVG VV Nr. 3104, Vorbem. 3 Abs. 3

Leitsätze

Führen die Parteien außergerichtlich ohne Beteiligung des Gerichts Gespräche zur Beilegung eines Rechtsstreits, steht den beteiligten Rechtsanwälten auch ohne Termin eine Terminsgebühr aus Nr. 3104 VV RVG zu.

Tenor

Die (befristete) Beschwerde der Antragsgegnerin vom 09.11.2005 gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Solingen vom 07.10.2005 2 Ca 2796/04 wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

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