16 Ta 325/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-15, 16 Ta 325/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-08-15, 16 Ta 325/05
16 Ta 325/05Labour CourtAug 15, 2005
Regest
Eine Einigungsgebühr i. S. d. Nr. 1000 VV RVG entsteht auch dann, wenn der Arbeitgeber in einem Kündigungsrechtsstreit die "Rücknahme" der Kündigung erklärt und die Parteien sich auf eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses verständigen.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 16 Ta 325/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-08-15
Aktenzeichen: 16 Ta 325/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0815.16TA325.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 16. Kammer
Normen: Nr. 1000 VV RVG
Leitsätze
Eine Einigungsgebühr i. S. d. Nr. 1000 VV RVG entsteht auch dann, wenn der Arbeitgeber in einem Kündigungsrechtsstreit die "Rücknahme" der Kündigung erklärt und die Parteien sich auf eine Fortsetzung ihres Arbeitsverhältnisses verständigen.
Tenor
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsteller vom 02.06.2005 wird der Zurückweisungs-Beschluss des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 24.05.2005 3 Ca 6543/04 aufgehoben.
Das Verfahren wird zur Neuentscheidung über den Vergütungsfestsetzungsantrag der Antragsteller/ Beschwerdeführer zugleich auch über die Kosten des Beschwerdeverfahrens an das Arbeitsgericht Düsseldorf (Rechtspfleger) zurückverwiesen.
Beschwerdewert: 520,84 .
Für den Antragsgegner wird die Rechtsbeschwerde zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.