17 Ta 339/05•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-24, 17 Ta 339/05
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2005-06-24, 17 Ta 339/05
17 Ta 339/05Labour CourtJun 24, 2005
Regest
1. Die unwiderrufliche Freistellung wird mit 25 % einer Monatsvergütung für jeden Monat des Freistellungszeitraumes nach Vergleichsabschluss bewertet. 2. Die Vereinbarung einer Outplacement-Maßnahme entspricht deren Kostenansatz.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 17 Ta 339/05 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2005-06-24
Aktenzeichen: 17 Ta 339/05
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2005:0624.17TA339.05.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 17. Kammer
Normen: ./.
Leitsätze
-
Die unwiderrufliche Freistellung wird mit 25 % einer Monatsvergütung für jeden Monat des Freistellungszeitraumes nach Vergleichsabschluss bewertet.
-
Die Vereinbarung einer Outplacement-Maßnahme entspricht deren Kostenansatz.
Tenor
Auf die Beschwerde des Klägers wird der Streitwertbeschluss
des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 21.01.2005 – unter Zurück-
weisung der Beschwerde im Übrigen – teilweise abgeändert und
der Streitwert des Prozessvergleichs vom 21.01.2005 anderwei-
tig auf 70.356,26 € festgesetzt.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.