Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-12-18, 12 Sa 1086/02

12 Sa 1086/02Labour CourtDec 18, 2002

Regest

Die ersatzlose Ablösung des § 40 BAT durch den TV-V verstößt jedenfalls dann gegen den Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn es dem bisher beihilfeberechtigten Angestellten aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen verwehrt ist, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nur zu einem Bruchteil die Beiträge für die nunmehr erforderliche private Vollversicherung abdeckt.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 12 Sa 1086/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-12-18

Aktenzeichen: 12 Sa 1086/02

ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:1218.12SA1086.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 12. Kammer

Normen: § 1 TVG, § 9, § 257 SGB V, § 1 a, § 40 BAT, § 21, § 22 TV-V, § 1 BVO Ang NRW

Leitsätze

Die ersatzlose Ablösung des § 40 BAT durch den TV-V verstößt jedenfalls dann gegen den Vertrauens- und Verhältnismäßigkeitsgrundsatz, wenn es dem bisher beihilfeberechtigten Angestellten aus sozialversicherungsrechtlichen Gründen verwehrt ist, sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung zu versichern und der Arbeitgeberzuschuss nach § 257 SGB V nur zu einem Bruchteil die Beiträge für die nunmehr erforderliche private Vollversicherung abdeckt.

Tenor

Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Oberhausen vom 26.07.2002 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass festgestellt wird, dass die Beklagte verpflichtet ist, an den Kläger über den 01.04.2002 hinaus für die Dauer des Arbeitsverhältnisses Beihilfeleistungen nach dem Beihilferecht für Angestellte im Land Nordrhein-Westfalen zu gewähren.

Die Kosten der Berufung trägt die Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

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