7 Ta 475/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-17, 7 Ta 475/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2002-01-17, 7 Ta 475/01
7 Ta 475/01Labour CourtJan 17, 2002
Regest
Bei einer Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht, mit der (inzidenter) die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses beantragt wird, ist der Streitwert entsprechend § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG festzusetzen. § 17 Abs. 3 GKG kommt, solange der Rechtsstreit nicht an das Zivilgericht verwiesen worden ist, auch dann nicht zur Anwendung, wenn der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ohne weiteres ersichtlich nicht gegeben sein kann.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 7 Ta 475/01 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2002-01-17
Aktenzeichen: 7 Ta 475/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2002:0117.7TA475.01.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 7. Kammer
Normen: § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG; § 17 Abs. 3 GKG
Leitsätze
Bei einer Klageerhebung vor dem Arbeitsgericht, mit der (inzidenter) die Feststellung eines Arbeitsverhältnisses beantragt wird, ist der Streitwert entsprechend § 12 Abs. 7 S. 1 ArbGG festzusetzen.
§ 17 Abs. 3 GKG kommt, solange der Rechtsstreit nicht an das Zivilgericht verwiesen worden ist, auch dann nicht zur Anwendung, wenn der Rechtsweg zu den Arbeitsgerichten ohne weiteres ersichtlich nicht gegeben sein kann.
Tenor
Die Beschwerde der Rechtsanwälte H., S., E.,
P. und Sch. gegen den Streitwertbeschluss des Arbeits-
gerichts Mönchengladbach vom 28.11.2001 wird gerichtsgebühren-
frei zurückgewiesen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.