18 Sa 1266/01•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-23, 18 Sa 1266/01
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2001-11-23, 18 Sa 1266/01
18 Sa 1266/01Labour CourtNov 23, 2001
Regest
1. Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden. 2. Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 Sa 1266/01 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2001-11-23
Aktenzeichen: 18 Sa 1266/01
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2001:1123.18SA1266.01.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: Art. 3, 33 Abs. 2 GG
Leitsätze
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Lehrkräfte, die zur Erziehungsurlaubsvertretung befristet beschäftigt werden, haben keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Lehrkräften, die im sog. Vertretungspool beschäftigt werden.
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Die Einstellungszusage, die das beklagte Land den Vertretungspoollehrkräften gegeben hat, ist nicht mit Art. 33 Abs.2 GG zu vereinbaren.
Tenor
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Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 26.07.2001 2 Ca 885/01 wird zurückgewiesen.
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Die Kosten der Berufung trägt die Klägerin.
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Die Revision wird zugelassen.
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