15 (18) Sa 1117/00•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-11-20, 15 (18) Sa 1117/00
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 2000-11-20, 15 (18) Sa 1117/00
15 (18) Sa 1117/00Labour CourtNov 20, 2000
Regest
Das Vertrauen in die Fortgeltung einer Tarifnorm ist nicht bereits dann beseitigt, wenn der Arbeitgeber sich in einem Kündigungsschutzprozeß auf eine schlechte wirtschaftliche Lage beruft, um eine betriebsbedingte Kündigung zu begründen. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese schlechte wirtschaftliche Lage bereits zu einem Sanierungstarifvertrag geführt hat.( Abgrenzung zu BAG vom 17.05.2000 - 4 AZR 216/1999).
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 15 (18) Sa 1117/00 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-11-20
Aktenzeichen: 15 (18) Sa 1117/00
ECLI: ECLI:DE:LAGD:2000:1120.15.18SA1117.00.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Kammer
Normen: § 1 TVG
Leitsätze
Das Vertrauen in die Fortgeltung einer Tarifnorm ist nicht bereits dann beseitigt, wenn der Arbeitgeber sich in einem Kündigungsschutzprozeß auf eine schlechte wirtschaftliche Lage beruft, um eine betriebsbedingte Kündigung zu begründen. Das gilt jedenfalls dann, wenn diese schlechte wirtschaftliche Lage bereits zu einem Sanierungstarifvertrag geführt hat.( Abgrenzung zu BAG vom 17.05.2000 - 4 AZR 216/1999).
Tenor
Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal vom 19.06.2000 - 3 Ca 909/00 - wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.