9 Sa 1849/98•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-01-29, 9 Sa 1849/98
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1999-01-29, 9 Sa 1849/98
9 Sa 1849/98Labour CourtJan 29, 1999
Regest
Ist ein Beamter auf Lebenszeit ohne Bezüge zur Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis beurlaubt worden und hat der Dienstherr eine erweiterte Gewährleistungsentscheidung getroffen, so trifft den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst keine Verpflichtung, den Beamten bei der Versor-gungsanstalt des Bundes und der Länder zusätzlich versichern zu müssen.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 9 Sa 1849/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1999-01-29
Aktenzeichen: 9 Sa 1849/98
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1999:0129.9SA1849.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Kammer
Normen: §§ 280, 286, 326, 249, 251 BGB
Leitsätze
Ist ein Beamter auf Lebenszeit ohne Bezüge zur Beschäftigung in einem Angestelltenverhältnis beurlaubt worden und hat der Dienstherr eine erweiterte Gewährleistungsentscheidung getroffen, so trifft den Arbeitgeber im öffentlichen Dienst keine Verpflichtung, den Beamten bei der Versor-gungsanstalt des Bundes und der Länder zusätzlich versichern zu müssen.
Tenor
- Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts
Düsseldorf vom 29.09.1998 - 5 Ca 305/98 - wird zurückgewiesen.
-
Die Kosten des Berufungsverfahren fallen dem Kläger zur Last.
-
Die Revision wird zugelassen.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.