Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-08-21, 13 Sa 841/97

13 Sa 841/97Labour CourtAug 21, 1997

Regest

Die Zusage des Arbeitgebers im Sozialplan, den Arbeitnehmer für eine Übergangszeit so zu stellen, daß er 90 % seiner letzten monatlichen Netto bezüge erhält, umfaßt nicht die Verpflichtung, Nachteile auszugleichen, die der Arbeitnehmer aus dem Versorgungsausgleich bei Scheidung seiner Ehe erleidet.

Full text

Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 13 Sa 841/97 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1997-08-21

Aktenzeichen: 13 Sa 841/97

ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0821.13SA841.97.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Kammer

Normen: § 1587 ff BGB

Leitsätze

Die Zusage des Arbeitgebers im Sozialplan, den Arbeitnehmer für eine Übergangszeit so zu stellen, daß er 90 % seiner letzten monatlichen Netto bezüge erhält, umfaßt nicht die Verpflichtung, Nachteile auszugleichen, die der Arbeitnehmer aus dem Versorgungsausgleich bei Scheidung seiner Ehe erleidet.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts

Oberhausen vom 17.04.1997 - 1 Ca 202/97 - wird auf Kosten des

Klägers zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Streitwert: unverändert.

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