18 (8) Sa 234/97•Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-05-26, 18 (8) Sa 234/97
Landesarbeitsgericht Düsseldorf, 1997-05-26, 18 (8) Sa 234/97
18 (8) Sa 234/97Labour CourtMay 26, 1997
Regest
Hat eine Kirchengemeinde gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden einen Verband gegründet, der ein Verwaltungsamt unterhält, so beantwortet sich die Frage, ob dieses Verwaltungsamt ein Gemeinschaftsbetrieb der Kirchengemeinde und des Verbandes darstellt, nach den von der Recht sprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien eines Gemein schaftsbetriebes mehrerer Unternehmen.
Full text
Landesarbeitsgericht Düsseldorf — 18 (8) Sa 234/97 — Urteil
Entscheidungsdatum: 1997-05-26
Aktenzeichen: 18 (8) Sa 234/97
ECLI: ECLI:DE:LAGD:1997:0526.18.8SA234.97.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 18. Kammer
Normen: §§ 1 BetrVG23 KSchG
Leitsätze
Hat eine Kirchengemeinde gemeinsam mit anderen Kirchengemeinden einen Verband gegründet, der ein Verwaltungsamt unterhält, so beantwortet sich die Frage, ob dieses Verwaltungsamt ein Gemeinschaftsbetrieb der Kirchengemeinde und des Verbandes darstellt, nach den von der Recht sprechung des Bundesarbeitsgerichts entwickelten Kriterien eines Gemein schaftsbetriebes mehrerer Unternehmen.
Tenor
Die Berufung des Klägers gegen das am 07.11.1996 verkündete Urteil des Arbeitsgerichts Wuppertal - 4 Ca 3937/96 - wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden dem Kläger auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
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