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4 K 2351/23•Finanzgericht Münster, 2024-06-14, 4 K 2351/23
Entscheidungsdatum: 2024-06-14
Aktenzeichen: 4 K 2351/23
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:0614.4K2351.23.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Der Bescheid über die Festsetzung eines Verspätungszuschlags zur Einkommensteuer 2020 vom 24.05.2023 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26.10.2023 wird aufgehoben.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Die Revision wird zugelassen.
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