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1 K 2995/22 Kg,AO•Finanzgericht Münster, 2024-05-24, 1 K 2995/22 Kg,AO
1 K 2995/22 Kg,AOTax CourtMay 24, 2024
Entscheidungsdatum: 2024-05-24
Aktenzeichen: 1 K 2995/22 Kg,AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2024:0524.1K2995.22KG.AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Senat
Der Aufhebungs- und Rückforderungsbescheid vom 10.06.2022 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 29.11.2022 wird insoweit aufgehoben als die Monate März 2019 bis Dezember 2019 sowie Mai 2020 bis Februar 2021 betroffen sind.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin zu 40 % und die Beklagte zu 60 %.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe des vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.
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