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10 K 2613/20 F•Finanzgericht Münster, 2023-08-31, 10 K 2613/20 F
Entscheidungsdatum: 2023-08-31
Aktenzeichen: 10 K 2613/20 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2023:0831.10K2613.20F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Senat
Der Bescheid für 2017 über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Besteuerungsgrundlagen vom 17.08.2020 wird dahingehend geändert, dass zusätzlich Sonderbetriebsausgaben der Beigeladenen i.H.v. 47.900 € gewinnmindernd berücksichtigt, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb auf 34.226 € festgestellt und anteilig in Höhe von 33.726 € der Beigeladenen zugerechnet werden.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen werden nicht erstattet.
Die Revision wird zugelassen.
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