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7 K 1646/20 E•Finanzgericht Münster, 2022-08-24, 7 K 1646/20 E
Entscheidungsdatum: 2022-08-24
Aktenzeichen: 7 K 1646/20 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0824.7K1646.20E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Senat
Der Einkommensteuerbescheid für das Jahr 2017 vom 04.11.2019 und der Einkommensteuerbescheid 2018 vom 14.05.2020 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 15.05.2020 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe neu festgesetzt; die Neuberechnung wird dem Beklagten übertragen.
Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leisten.
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