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12 V 571/22 AO•Finanzgericht Münster, 2022-04-25, 12 V 571/22 AO
Entscheidungsdatum: 2022-04-25
Aktenzeichen: 12 V 571/22 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2022:0425.12V571.22AO.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 12. Senat
Die Vollziehung des Abrechnungsbescheides über Säumniszuschläge zur Lohnsteuer für Januar 2021, Mai 2021, September 2021 und Oktober 2021 wird rückwirkend ab Fälligkeit bis einen Monat nach Bekanntgabe einer Einspruchsentscheidung oder einer anderweitigen Erledigung des Einspruchsverfahrens in voller Höhe aufgehoben.
Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Beschwerde wird zugelassen.
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