11 K 4132/15 E,G•Finanzgericht Münster, 2019-09-20, 11 K 4132/15 E,G
Full text
Finanzgericht Münster — 11 K 4132/15 E,G — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-09-20
Aktenzeichen: 11 K 4132/15 E,G
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0920.11K4132.15E.G.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Senat
Tenor
Die Einkommensteuer-Bescheide für 2004 bis 2008, jeweils vom 01.08.2016, und die Gewerbesteuer-Messbetrags-Bescheide für 2005 bis 2008, jeweils vom 27.10.2010, jeweils in der Fassung der Einspruchsentscheidungen vom 15.12.2015 werden nach Maßgabe der Entscheidungsgründe geändert. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Berechnung der danach festzusetzenden Einkommensteuern für 2004 bis 2008 und Gewerbesteuer-Messbeträge 2005 bis 2008 werden dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin zu 1/10 und der Beklagte zu 9/10.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird zugelassen.
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