3 K 1237/17 Erb•Finanzgericht Münster, 2019-02-14, 3 K 1237/17 Erb
Full text
Finanzgericht Münster — 3 K 1237/17 Erb — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-14
Aktenzeichen: 3 K 1237/17 Erb
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2019:0214.3K1237.17ERB.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Senat
Tenor
Unter Aufhebung des ablehnenden Bescheides vom 19.02.2016 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 23.03.2017 wird der Schenkungsteuerbescheid vom 26.01.2004 in der Weise geändert, dass weitere Nachlassverbindlichkeiten in Höhe von 150.000 Euro berücksichtigt werden.
Die Berechnung der Steuer wird dem Beklagten übertragen.
Die Kosten des Rechtstreits trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.
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