Finanzgericht Münster, 2017-06-09, 4 K 1034/15 E

4 K 1034/15 ETax CourtJun 9, 2017

Full text

Finanzgericht Münster — 4 K 1034/15 E — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-06-09

Aktenzeichen: 4 K 1034/15 E

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2017:0609.4K1034.15E.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Senat

Tenor

Der Einkommensteuerbescheid für 2012 vom 1. Juli 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 26. Februar 2015 wird abgeändert, indem als Gestattungsentgelt im Veranlagungszeitraum 2012 nur ein Betrag von 12.771 € erfasst wird.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Die Revision wird zugelassen.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in Höhe des vollstreckbaren Betrages leistet.

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