13 K 3634/13 F•Finanzgericht Münster, 2016-11-25, 13 K 3634/13 F
Full text
Finanzgericht Münster — 13 K 3634/13 F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2016-11-25
Aktenzeichen: 13 K 3634/13 F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2016:1125.13K3634.13F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Senat
Tenor
Der Bescheid vom 28.7.2008 über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustabzugs zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2004 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 2.10.2013 und der Einspruchsentscheidung vom 8.10.2013 wird geändert und der verbleibende Verlustabzug zur Körperschaftsteuer auf 52.935 EUR festgestellt.
Der Bescheid vom 6.8.2008 über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2004 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 8.10.2013 wird geändert und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf 14.823 EUR festgestellt.
Der Bescheid vom 8.7.2008 gegenüber der Klägerin als Rechtsnachfolgerin der Z-GmbH & Co. oHG über die gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlustes auf den 31.12.2004 in Gestalt des Änderungsbescheids vom 2.10.2013 und der Einspruchsentscheidung vom 8.10.2013 wird geändert und der vortragsfähige Gewerbeverlust auf 53.410 EUR festgestellt.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Das Urteil ist wegen der Kosten gegen Sicherheitsleistung in Höhe des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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