5 K 4322/12 U•Finanzgericht Münster, 2015-12-10, 5 K 4322/12 U
Full text
Finanzgericht Münster — 5 K 4322/12 U — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-12-10
Aktenzeichen: 5 K 4322/12 U
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1210.5K4322.12U.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 5. Senat
Tenor
Die Umsatzsteuerbescheide für 2004, 2005 und 2006, jeweils vom 22.5.2009 und in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 25.7.2012, werden geändert. Die Umsatzsteuer wird wie folgt festgesetzt:
Umsatzsteuer 2004: 24.981,10 Euro
Umsatzsteuer 2005: 64.630,87 Euro
Umsatzsteuer 2006: 22.804,67 Euro.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden zu 85 % dem Kläger und zu 15 % dem Beklagten auferlegt.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs des Klägers abwenden, soweit nicht der Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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