Finanzgericht Münster, 2015-11-26, 3 K 127/13 F

3 K 127/13 FTax CourtNov 26, 2015

Full text

Finanzgericht Münster — 3 K 127/13 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2015-11-26

Aktenzeichen: 3 K 127/13 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1126.3K127.13F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Einheitswertbescheid zu Einheitsnummer … auf den 01.01.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 07.01.2013 werden aufgehoben.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Beklagte.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Das Urteil ist hinsichtlich der Kostenentscheidung ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

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