9 K 3400/13 K,F•Finanzgericht Münster, 2015-11-19, 9 K 3400/13 K,F
Full text
Finanzgericht Münster — 9 K 3400/13 K,F — Urteil
Entscheidungsdatum: 2015-11-19
Aktenzeichen: 9 K 3400/13 K,F
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2015:1119.9K3400.13K.F.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 9. Senat
Tenor
Unter Änderung des Bescheides über die gesonderte Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2006 vom 16.09.2014 wird der verbleibende Verlustvortrag zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2006 nach Maßgabe der Entscheidungsgründe festgestellt.
Die Berechnung des festzustellenden verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer auf den 31.12.2006 wird dem Beklagten übertragen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.
Die Revision wird zugelassen.
Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.
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