6 K 2434/13 AO•Finanzgericht Münster, 2014-02-12, 6 K 2434/13 AO
Full text
Finanzgericht Münster — 6 K 2434/13 AO — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-02-12
Aktenzeichen: 6 K 2434/13 AO
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2014:0212.6K2434.13AO.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 6. Senat
Tenor
Die am 08.07.2013 ausgesprochene und am 09.07.2013 schriftlich erfolgte Aufforderung des Beklagten an die Klägerin zur Übermittlung bestimmter Daten und die Einspruchsentscheidung vom 30.07.2013 werden aufgehoben, soweit sie Daten betreffen, deren Übermittlung technisch nicht möglich ist (Fahrerdaten vom 08.07.2013 (12:45 Uhr) bis 10.07.2013 (00:10 Uhr) und vom 19.07.2013 (02:01 Uhr) bis 23.07.2013 (00:11 Uhr) sowie die Auftragsdaten vom 19.07.2013 (07.52 Uhr) bis 23.07.2013 (00:02 Uhr)).
Weiterhin wird festgestellt, dass die am 08.07.2013 ausgesprochene und am 09.07.2013 schriftlich erfolgte Aufforderung zur Übermittlung bestimmter Daten sowie die Einspruchsentscheidung vom 30.07.2013 insoweit rechtswidrig sind, als die Klägerin darin aufgefordert wird, Daten zu übermitteln, die erst nach dem 08.07.2013 entstehen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens tragen die Klägerin und der Beklagte jeweils zur Hälfte.
Die Revision wird zugelassen.
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