Finanzgericht Münster, 2013-08-22, 3 K 1558/13 F

3 K 1558/13 FTax CourtAug 22, 2013

Full text

Finanzgericht Münster — 3 K 1558/13 F — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-08-22

Aktenzeichen: 3 K 1558/13 F

ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0822.3K1558.13F.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Senat

Tenor

Der Bescheid über die gesonderte Feststellung des Grundbesitzwertes auf den 26.03.2008 für Zwecke der Schenkungsteuer vom 02.11.2012 und die Einspruchsentscheidung vom 16.04.2013 werden aufgehoben.

Die Kosten des Verfahrens trägt der Beklagte.

Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Klägerin abwenden, soweit nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in derselben Höhe leistet.

Die Revision wird zugelassen.

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