4 K 3386/12 E•Finanzgericht Münster, 2013-03-22, 4 K 3386/12 E
Full text
Finanzgericht Münster — 4 K 3386/12 E — Urteil
Entscheidungsdatum: 2013-03-22
Aktenzeichen: 4 K 3386/12 E
ECLI: ECLI:DE:FGMS:2013:0322.4K3386.12E.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Senat
Tenor
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1 Der berichtigte Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 22.03.2013 wird aufgehoben.
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2 Der Einkommensteuerbescheid für 2010 vom 27.06.2012 sowie die Einspruchsentscheidung vom 06.09.2012 werden dahingehend abgeändert, dass das zu versteuernde Einkommen der Kläger unter Einbeziehung der nacherklärten Kapitalerträge nach Maßgabe der tariflichen Einkommensteuer (§§ 32a Abs. 1 und 5 EStG) besteuert wird.
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3 Die Berechnung der Einkommensteuer wird dem Beklagten übertragen.
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4 Der Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens.
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5 Das Urteil ist wegen der Kosten ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Der Beklagte kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Kostenerstattungsanspruchs der Kläger abwenden, soweit nicht die Kläger zuvor Sicherheit in derselben Höhe leisten.
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